- Gerichtsurteil vom (OLG.-Frankfurt a.M., Az.: 1 UF 181/00)
Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern, während der Ehe, verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. Von einem völligen Ausschluss des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau "nur" einige Wochen gedauert hat.
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